Internationale Abkommen zum Internationalen Privat- und Verfahrensrecht

Heft 5/2010 | Stand: 15.07.2010 | BGBl. 2010 II S.353-844

I. IPR-Allgemein

Das in Bonn am 29.4.1997 unterzeichnete Protokoll über die Fortgeltung völkerrechtlicher Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ) im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Jugoslawien wurde im BGBl. II veröffentlicht.

Das Protokoll vom 12.12.1996 über die weitere Anwendung von Verträgen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ) im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Jugoslawien (BGBl. 1997 II S. 961) wurde durch das vorgenannte Protokoll ergänzt (BGBl. II S. 363).

II. Internationales Verfahrensrecht

1. Das Übereinkommen vom 2.2.1998 über die Vorrechte und Immunitäten der Kommission zum Schutz der Meeresumwelt der Ostsee (BGBl. 2002 II S. 1663, 1664; 2003 II S. 392) ist nach seinem Art. 16 Abs. 1 für

Dänemark. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am 21.3.2009

Lettland. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am 26.1.2006

Polen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am 21.4.2010

Russische Föderation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am 22.6.2008

in Kraft getreten (BGBl. II S. 374).

2. Die Vereinbarung vom 14.9.1994 über die Rechtsstellung von Missionen und Vertretern von Drittstaaten bei der Nordatlantikvertragsorganisation (BGBl. 1997 II S. 1425, 1426) ist nach ihrem Art. 3 lit. b für Albanien am 15.5.2009 sowie für Kroatien am 28.1.2010 in Kraft getreten (BGBl. II S. 639).

3. Das Übereinkommen vom 10.6.1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl. 1961 II S. 121, 122; 1987 II S. 389) ist nach seinem Art. XII Abs. 2 für die Cookinseln am 12.4.2009 sowie für Ruanda am 29.1.2009 in Kraft getreten (BGBl. II S. 791).

4. Zum Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBl. 1965 II S. 875, 876) hat die Bundesrepublik Deutschland am 2.2.2010 ihren Einspruch gemäß Art. 12 Abs. 2 des Übereinkommens gegen den Beitritt Georgiens (vgl. die Bekanntmachung vom 18.2.2008, BGBl. II S. 224)

zurückgenommen. Das Übereinkommen ist somit im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu Georgien am 3.2.2010 in Kraft getreten (BGBl. II S. 809).

5. Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (BGBl. 1977 II S. 1452, 1472) ist nach seinem Art. 39 Abs. 5 im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu der Republik Korea am 20.4.2010 in Kraft getreten (BGBl. II S. 830).

6. Das Protokoll vom 1.12.1986 über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) - BGBl. 1989 II S. 701, 702; 2004 II S. 695, 696 - ist nach seinem Art. 24 Abs. 4 für die Tschechische Republik am 11.6.2010 in Kraft getreten (BGBl. II S. 835).

III. Internationales Schuld- und Wirtschaftsrecht

1. Das Übereinkommen vom 2.2.1998 über die Vorrechte und Immunitäten der Kommission zum Schutz der Meeresumwelt der Ostsee (BGBl. 2002 II S. 1663, 1664; 2003 II S. 392) ist nach seinem Art. 16 Abs. 1 für

Dänemark. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am 21.3.2009

Lettland. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am 26.1.2006

Polen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am 21.4.2010

Russische Föderation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am 22.6.2008

in Kraft getreten (BGBl. II S. 374).

2. Die Vereinbarung vom 14.9.1994 über die Rechtsstellung von Missionen und Vertretern von Drittstaaten bei der Nordatlantikvertragsorganisation (BGBl. 1997 II S. 1425, 1426) ist nach ihrem Art. 3 lit. b für Albanien am 15.5.2009 sowie für Kroatien am 28.1.2010 in Kraft getreten (BGBl. II S. 639).

3. Das Übereinkommen vom 10.6.1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl. 1961 II S. 121, 122; 1987 II S. 389) ist nach seinem Art. XII Abs. 2 für die Cookinseln am 12.4.2009 sowie für Ruanda am 29.1.2009 in Kraft getreten (BGBl. II S. 791).

4. Zum Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBl. 1965 II S. 875, 876) hat die Bundesrepublik Deutschland am 2.2.2010 ihren Einspruch gemäß Art. 12 Abs. 2 des Übereinkommens gegen den Beitritt Georgiens (vgl. die Bekanntmachung vom 18.2.2008, BGBl. II S. 224) zurückgenommen. Das Übereinkommen ist somit im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu Georgien am 3.2.2010 in Kraft getreten (BGBl. II S. 809).

5. Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (BGBl. 1977 II S. 1452, 1472) ist nach seinem Art. 39 Abs. 5 im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu der Republik Korea am 20.4.2010 in Kraft getreten (BGBl. II S. 830).

6. Das Protokoll vom 1.12.1986 über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) - BGBl. 1989 II S. 701, 702; 2004 II S. 695, 696 - ist nach seinem Art. 24 Abs. 4 für die Tschechische Republik am 11.6.2010 in Kraft getreten (BGBl. II S. 835).

IV. Internationales Familien- und Erbrecht

1. Das Übereinkommen vom 5.9.1980 über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen (BGBl. 1997 II S. 1086, 1087) ist nach seinem Art. 12 Abs. 2 für die Republik Moldau am 1.6.2010 nach Maßgabe einer, bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde am 8.3.2010 abgegebenen Erklärung in Kraft getreten (BGBl. II S. 642).

2. Das in Den Haag am 29.5.1993 zur Unterzeichnung aufgelegte Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (BGBl. 2001 S. 1034, 1035) ist nach seinem Art. 46 Abs. 2 lit. a für folgende weitere Staaten in Kraft getreten:

Griechenland. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am 1.1.2010

nach Maßgabe mehrerer Erklärungen

Kap Verde. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am 1.1.2010

Liechtenstein. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am 1.5.2009

nach Maßgabe mehrerer Erklärungen

Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik. . . . am 1.4.2009

(BGBl. II S. 810).

© Verlag Ernst und Werner Gieseking GmbH, 2024