Inhalt des IPRax-Hefts 4/2008  (Juli 2008)


 

Abhandlungen

B. Hess/D. Bittmann:

Die Verordnungen zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens und eines Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen – ein substantieller Integrationsschritt im Europäischen Zivilprozessrecht

305

R. Wagner:

Änderungsbedarf im autonomen deutschen internationalen ­Privatrecht auf­grund der Rom II-Ver­ordnung? – Ein Überblick über den Regierungs­entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften des ­Internationalen ­Privatrechts an die
Rom II-Verordnung

314

S. Rugullis:

Die antizipierte Rechts­wahl in außervertraglichen Schuld­verhältnissen

319

D. Einhaus:

Qual der Wahl: Euro­päisches oder internationales deutsches Mahnverfahren?

323

Entscheidungsrezensionen

S. Reichardt:

Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei immaterialgüterrechtlichen Klagen (BGH, S. 344)

330

P. Mankowski:

Muss zwischen ausgerichteter Tätigkeit und konkretem Vertrag bei Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO ein Zusammenhang bestehen? (OLG Karls­ruhe, S. 348)

333

R. Stürner/T. Müller:

Aktuelle Entwicklungstendenzen im deutsch-amerikanischen Rechtshilfeverkehr (BGH, S. 349 und OLG Celle, S. 350)

339

Rezensierte Entscheidungen

18

BGH

28.6.2007

I ZR 49/04

Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei immaterialgüterrecht­lichen Klagen [S. Reichardt, S. 330]

334

19

OLG Karlsruhe

24.8.2007

14 U 72/06

Muss zwischen ausgerichteter Tätigkeit und konkretem Vertrag bei Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO ein Zusammenhang bestehen? [P. Mankowski, S. 333]

348

20a

20b

BGH

OLG Celle

28.3.2007

6.7.2007

IV AR (VZ) 2/07

16 VA 5/07

Aktuelle Entwicklungstendenzen im deutsch-amerikanischen Rechtshilfeverkehr [R. Stürner/T. Müller, S. 339]

349

Rechtsprechungsübersicht

21

OLG Frankfurt a. M.

16.1.2006

1 UF 40/04

1. Ein ausländisches Scheidungsverfahren führt nur dann nach der EG-Verordnung Nr. 1347/2000 zur Zuständigkeit des ausländischen Gerichts für ein bereits im Inland anhängiges selbständiges Sorgerechts­verfahren, wenn das ausländische Scheidungsverfahren vor einem staatlichen Gericht geführt wird.

2. Ein zwischen in Deutschland lebenden Muslimen griechischer Nationalität vor dem Mufti in Griechenland geführtes Scheidungsverfahren ist trotz der in Griechenland durch Art. 5 Abs. 2 des griechischen Gesetzes 1920/1991 anerkannten Gerichtsbarkeit des Mufti in Angelegenheiten zwischen griechischen Muslimen bezüglich der Ehescheidung und der
Vormundschaft kein staatliches Scheidungsverfahren i. S. der EG-Verordnung Nr. 1347/2000 und i. S. der EG Verordnung Nr. 2201/2203.

3. Dies gilt auch dann, wenn die Entscheidung des Mufti vom zuständigen griechischen Gericht gem. Art. 5 Abs. 3 S. 2 des griechischen Gesetzes Nr. 1920/1991 für vollstreckbar erklärt wurde, da die Vollstreckbarerklärung keine inhaltliche Überprüfung der Mufti-Entscheidung beinhaltet.

4. Ist die ausländische Sorgerechtsentscheidung ergangen, ohne dass die betroffenen Kinder die Möglichkeit hatten, gehört zu werden, steht dies sowohl nach Art. 23 lit. b der Verordnung Nr. 2201/2003 als auch nach Art. 15 Abs. 2 lit. b der Verordnung Nr. 1347/2000 der Anerkennungsfähigkeit entgegen, weil dies gegen in § 50 b FGG zum Ausdruck kommende wesentliche verfahrensrechtliche Grundsätze des deutschen Rechts verstößt.[E. J.]

352

22

OLG Hamm

7.3.2006

7 UF 123/05

1. Auf griechische Eheleute muslimischen Glaubens, die aus Thrazien stammen, ist für die Ehescheidung religiöses Recht, d.h. islamisch-hana­fitisches Recht, anzuwenden.

‑2. Die einseitige Auflösungsbefugnis des Ehemannes gegen den Willen der Ehefrau ist mit dem deutschen ordre public dann vereinbar, wenn auch nach deutschem Recht die Voraussetzungen für die Ehescheidung gegeben sind (hier: Getrenntleben seit weit über fünf Jahren). [E. J.]

353

Blick in das Ausland

F. Sargin:

A Critical Analysis of the Requirements of Recognition and Enforcement of Foreign Judgments under Turkish Law

354

Z. D. Tarman:

Grundsätze und Beschränkungen beim Erwerb von Grundstücken durch Ausländer in der Türkei

359

T. Frantzen:

Anerkennung ausländischer Ehen in Norwegen

363

Materialien

Gesetzentwurf der Bundesregierung (2008) für ein Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 864/2007

364

P. Kindler/K. Klemann: Synopse zum Inkrafttreten der Verordnungen  Rom I und Rom II

365

Mitteilungen

M. Stürner/M. Brinkmann: The Draft Common Frame of Reference – Tagung der Europäischen Rechtsakademie am 6. und 7. 3. 2008 in Trier

368

E. Jayme/C. F. Nordmeier: Griechische Muslime in Thrazien: Internationales Familien- und Erbrecht in europäischer Perspektive – Seminare an der Demokrit-Universität von Thrazien in Komotini

369

 

Internationale Abkommen

 

 

Schrifttumshinweise

 

 

Vorschau

Neueste Informationen

Veranstaltungshinweise

12. 7.2008