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Abhandlungen
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Piekenbrock/Schulze
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Rechtsmittelverfahren |
1 |
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Trittmann/Leitzen:
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Haager Beweis
Übereinkommen und pre-trial
discovery: Die zivilprozessuale Sachverhaltsermittlung unter
Berücksichtigung der jeweiligen Zivilprozessrechtsreformen im Verhältnis
zwischen den USA und Deutschland |
7 |
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Busch: |
Adoptionswirkungsgesetze und Haager Adoptionsübereinkommen
– von der Nachadoption zur Anerkennung und Wirkungsfeststellung |
13 |
Entscheidungsrezensionen
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Mankowski: |
Europäisches
Internationales Arbeitsprozessrecht - Weiteres zum gewöhnlichen Arbeitsort
(EuGH, S.45) |
21 |
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Leible: |
Gewinnbestätigung aus Luxemburg – Zur internationalen
Zuständigkeit bei Gewinnmitteilungen aus dem Ausland (EuGH, S. 50; OLG
Nürnberg, S. 54) |
28 |
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Haubold: |
Mitgliedstaatenbezug, Zuständigkeitserschleichung und
Vermögensgerichtsstand im Internationalen Insolvenzrecht (OLG Köln, S. 59; OLG Karlsruhe, S. 61)
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34 |
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Kindler: |
„Anerkennung“ der Scheinauslandsgesellschaft und
Niederlassungsfreiheit (BGH, S. 62) |
41 |
Rezensierte Entscheidungen
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1 |
EuGH |
27.02.2002 |
Rs. C-37/00 |
Europäisches
Internationales Arbeitsprozessrecht – Weiteres zum gewöhnlichen Arbeitsort
[Mankowski, S. 21] |
45 |
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2a |
EuGH
OLG Nürnberg |
11.07.2002
28.08.2002 |
Rs. C-96/00
4 U 641/02 |
Gewinnbestätigung aus Luxemburg
- Zur internationalen Zuständigkeit bei Gewinnmitteilungen aus dem Ausland
[Leible, S. 28]
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50 |
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2b |
OLG Köln
OLG Karlsruhe |
23.04.2001
15.04.2001 |
2 W 82/01
W 111/01 |
Mitgliedstaatenbezug, Zuständigkeitserschleichung und
Vermögensgerichtsstand im Internationalen Insolvenzrecht [Haubold,
S. 349] |
59 |
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3 |
BGH |
01.07.2002 |
II ZR 380/00 |
„Anerkennung“
der Scheinauslandsgesellschaft und Niederlassungsfreiheit [Kindler, S. 41] |
62 |
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4 |
OGH |
04.09.2001 |
5 Nd 510/01 |
Schiedsgerichtsbarkeit, Einstweiliger Rechtsschutz und EuGVÜ [Reiner, S. 74] |
64 |
Blick in das Ausland
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Buxbaum: |
„Corporate Accountability Reform in the United States: The Sarbanes-Oxley Act of 2002 and Its Application to Foreign
Accountants |
78 |
Materialien
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Bekanntmachung einer Gegenseitigkeitserklärung des tschechischen
Justizministeriums zur Anerkennung und Vollstreckung
von Gerichtsentscheidungen in Zivil- und Handelssachen
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83 |
Rechtsprechungsübersicht
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LG Bonn |
25.01.2002 |
10 O 164/01 |
Fordert der Käufer eines in Portugal belegenen Grundstücks seine auf einenformunwirksamen Kaufvertrag geleistete Anzahlung zurück, so ist für die Leistungskondiktion nach den Grundsätzen
der akzessorischen Anknüpfung das Recht maßgeblich, welchem die gescheiterte
Leistungsbeziehung zwischen den Parteien unterliegt (hier: portugiesisches
Recht als Vertragsstatut).
Zur Form eines Kaufvorvertrags nach portugiesischem Recht. [E. J.]
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65 |
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EuGH |
05.11.2002 |
Rs. C-208/00 |
1. Es verstößt gegen die Art. 43 EG und 48
EG, wenn einer Gesellschaft, die nach dem Recht des Mitgliedstaats, in dessen
Hoheitsgebiet sie ihren satzungsmäßigen Sitz hat, gegründet worden ist und von
der nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats angenommen wird, dass sie
ihren tatsächlichen Verwaltungssitz dorthin verlegt hat, in diesem Mitgliedstaat
die Rechtsfähigkeit und damit die Parteifähigkeit von seinen
nationalen Gerichten für das Geltendmachen von Ansprüchen aus einem Vertrag
mit einer in diesem Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft abgesprochen
wird. |
65 |
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2. Macht eine Gesellschaft, die nach dem Recht des Mitgliedstaats gegründet worden ist, in dessen Hoheitsgebiet sie ihren satzungsmäßigen Sitz hat, in einem anderen Mitgliedstaat von ihrer Niederlassungsfreiheit Gebrauch, so ist dieser andere Mitgliedstaat nach den Art. 43 EG und 48 EG verpflichtet, die Rechtsfähigkeit und damit die Parteifähigkeit zu achten, die diese
Gesellschaft nach dem Recht ihres Gründungsstaats besitzt. |
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Mitteilungen
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Grünewald:: |
Familien- und Erbrecht in
Deutschland und Brasilien im internationalen Vergleich - Bericht von der XX.
Jahrestagung der Deutsch-Brasilianischen Juristienvereingung |
83 |
Internationale Abkommen
Schrifttumshinweise
Neueste Informationen
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