Inhalt des IPRax-Hefts 1/2003  (Januar 2003)


Abhandlungen

Piekenbrock/Schulze :

Rechtsmittelverfahren

1

Trittmann/Leitzen:

Haager Beweis Übereinkommen und pre-trial discovery: Die zivilprozessuale Sachverhaltsermittlung unter Berücksichtigung der jeweiligen Zivilprozessrechtsreformen im Verhältnis zwischen den USA und Deutschland

7

Busch:

Adoptionswirkungsgesetze und Haager Adoptionsübereinkommen – von der Nachadoption zur Anerkennung
und Wirkungsfeststellung

13

Entscheidungsrezensionen

 

Mankowski:

Europäisches Internationales Arbeitsprozessrecht - Weiteres zum gewöhnlichen Arbeitsort (EuGH, S.45)

21

Leible:

Gewinnbestätigung aus Luxemburg – Zur internationalen Zuständigkeit bei Gewinnmitteilungen aus dem Ausland (EuGH, S. 50; OLG Nürnberg, S. 54)

28

Haubold:

Mitgliedstaatenbezug, Zuständigkeitserschleichung und Vermögensgerichtsstand im Internationalen Insolvenzrecht (OLG Köln, S. 59; OLG Karlsruhe, S. 61)

34

Kindler:

„Anerkennung“ der Scheinauslandsgesellschaft und Niederlassungsfreiheit (BGH, S. 62)

41

Rezensierte Entscheidungen

1

EuGH

27.02.2002

Rs. C-37/00

Europäisches Internationales Arbeitsprozessrecht – Weiteres zum
gewöhnlichen Arbeitsort [Mankowski, S. 21]

45

2a

EuGH

 

OLG Nürnberg

11.07.2002

 

28.08.2002

Rs. C-96/00

4 U 641/02

 

Gewinnbestätigung aus Luxemburg - Zur internationalen Zuständigkeit bei Gewinnmitteilungen aus dem Ausland [Leible, S. 28]

 

50

2b

OLG Köln

 

OLG Karlsruhe

23.04.2001

 

15.04.2001

2 W 82/01

W 111/01

 

Mitgliedstaatenbezug, Zuständigkeitserschleichung und Vermögensgerichtsstand im Internationalen Insolvenzrecht [Haubold, S. 349]

59

3

BGH

01.07.2002

II ZR 380/00

„Anerkennung“ der Scheinauslandsgesellschaft und Niederlassungsfreiheit [Kindler, S. 41]

62

4

OGH

04.09.2001

5 Nd 510/01

Schiedsgerichtsbarkeit, Einstweiliger Rechtsschutz und EuGVÜ
[Reiner, S. 74]

64

Blick in das Ausland

Buxbaum:

„Corporate Accountability Reform in the United States: The Sarbanes-Oxley Act of 2002 and Its Application
to Foreign Accountants

78

Materialien

 

Bekanntmachung einer Gegenseitigkeitserklärung des tschechischen Justizministeriums zur Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen in Zivil- und Handelssachen

 

83

Rechtsprechungsübersicht

LG Bonn

25.01.2002

10 O 164/01

Fordert der Käufer eines in Portugal belegenen Grundstücks seine auf einenformunwirksamen Kaufvertrag geleistete Anzahlung zurück, so ist für die Leistungskondiktion nach den Grundsätzen der akzessorischen Anknüpfung das Recht maßgeblich, welchem die gescheiterte Leistungsbeziehung zwischen den Parteien unterliegt (hier: portugiesisches Recht als Vertragsstatut).

Zur Form eines Kaufvorvertrags nach portugiesischem Recht. [E. J.]

65

EuGH

05.11.2002

Rs. C-208/00

1. Es verstößt gegen die Art. 43 EG und 48 EG, wenn einer Gesellschaft, die nach dem Recht des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet sie ihren satzungsmäßigen Sitz hat, gegründet worden ist und von der nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats angenommen wird, dass sie ihren tatsächlichen Verwaltungssitz dorthin verlegt hat, in diesem Mitgliedstaat die Rechtsfähigkeit und damit die Parteifähigkeit von seinen nationalen Gerichten für das Geltendmachen von Ansprüchen aus einem Vertrag mit einer in diesem Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft abgesprochen wird.

65

     

2. Macht eine Gesellschaft, die nach dem Recht des Mitgliedstaats gegründet worden ist, in dessen Hoheitsgebiet sie ihren satzungsmäßigen Sitz hat, in einem anderen Mitgliedstaat von ihrer Niederlassungsfreiheit Gebrauch, so ist dieser andere Mitgliedstaat nach den Art. 43 EG und 48 EG verpflichtet, die Rechtsfähigkeit und damit die Parteifähigkeit zu achten, die diese Gesellschaft nach dem Recht ihres Gründungsstaats besitzt.

 

Mitteilungen

Grünewald::

Familien- und Erbrecht in Deutschland und Brasilien im internationalen Vergleich - Bericht von der XX. Jahrestagung der Deutsch-Brasilianischen Juristienvereingung

83

Internationale Abkommen

Schrifttumshinweise

Neueste Informationen