Redaktionelle Richtlinien für IPRax-Autoren Schriftleiter: Professor Dr. Heinz-Peter Mansel, 
 

 

Sehr geehrte IPRax-Autorin, sehr geehrter IPRax-Autor,

wir möchten Sie bitten, bei der Abfassung Ihres Manuskripts zur Beschleunigung der Veröffentlichung Ihres Beitrags die folgenden Hinweise zu beachten. Wir bitten Sie um eine Einreichung des Manuskripts in elektronischer Form per E-Mail an: IPRax@uni-koeln.de.

Veröffentlichungssprachen sind Deutsch und Englisch.

Bitte stellen Sie dem Beitrag (ausgenommen Tagungsberichte) eine englische Kurzzusammenfassung (höchstens ½ Word-Seite) voran, die über seine wesentlichen Ergebnisse informiert (diese wird auch auf den Seiten www.iprax.de und www.conflictoflaws.net veröffentlicht).

Bitte fügen Sie dem Beitrag getrennt auch eine deutsche Kurzzusammenfassung hinzu, welche aufgrund der Veröffentlichung unter www.iprax.de zur leichteren Auffindbarkeit der Beiträge über die gängigen Suchmaschinen dienen soll.

I. Formatierungshinweise:

Schriftart:           Times New Roman

Schriftgröße:      12

Zeilenabstand:    1,5

Satz:                   Blocksatz

Silbentrennung:  keine

Fußnoten:           Schriftgröße 10, einfacher Zeilenabstand 

Fußnoten sind im Text vor dem Satzzeichen anzubringen (z.B.: ...Rückverweisung1, die...). Eine Fußnote ist im Titel immer eine Sternchenfußnote (*). Im Text beginnen die Fußnoten stets mit der Ziffer 1.

II. Titelkasten und Gliederung (Muster):

Titel (fett und zentriert)

von Titel Vorname Nachname, LL.M. (Ort), Tätigkeitsort

Bei Entscheidungsrezensionen nach dem Titel bitte noch diesen Untertitel einfügen:

(zu Gericht, 1.9.2006 – Aktenzeichen, unten S. ■, Nr. ■)

 

I. Überschrift (fett und zentriert)

1. Überschrift (mager, kursiv und linksbündig)

a) Überschrift (mager, kursiv und linksbündig)

aa) Überschrift (mager, kursiv und linksbündig)

bb) Überschrift (mager, kursiv und linksbündig)

b) Überschrift (mager, kursiv und linksbündig)

 

II. Überschrift

[...]

III. Allgemeines:

 

Titel:                                   Alle Beiträge, auch Entscheidungsrezensionen, erhalten einen Titel und Gliederungsüberschriften.

Kursivdruck:                     Bitte alle nicht-deutschen Begriffe (auch geläufige Fachbegriffe wie lex fori); alle Nach- und Vornamen (gilt nicht für die Fußnoten) kursiv setzen.

Daten:                                 Bitte nicht 01.02.2005, sondern 1.2.2005 schreiben. Zudem immer numerisches Format verwenden (1. November wird zu 1.11.2005).

Abkürzungen:                    Bitte möglichst wenige Abkürzungen verwenden und nichtdeutsche Abkürzungen bei der ersten Verwendung ausschreiben. Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a wird zu: Art. 1 Abs. 2 lit. a

IV. Zitierhinweise:

 

Zitierbeispiele für Kommentare

 

Erste Zitierung:                    Bearbeiter (Vor-und Zuname), in: Herausgeber oder geläufige Abkürzung, Titel, Auflage Jahreszahl, § Nummer Rn. Nummer.

z.B. in Fn. 1:                        1 Dieter Martiny, in: MünchKomm, BGB, Band 10, 4. Auflage 2006, Art. 27 EGBGB Rn. 41; Helmut Heinrichs, in: Palandt, BGB, 65. Auflage 2006, § 249 Rn. 15.

Folgezitate:                          Hier müssen Vorname, Auflage, Jahr und Titel nicht wieder aufgeführt werden.

z.B. in Fn. 5:                        5 Martiny, in: MünchKomm (Fn. 1), Art. 27 EGBGB Rn. 41; Heinrichs, in: Palandt (Fn. 1), § 249 Rn. 15.

Zitierbeispiele für Monographien: 

Erste Zitierung:                    Autor, Titel, Auflage Jahreszahl, Rn. bzw. Gliederungspunkt + Rn.; mangels Rn.: Seite.

z.B. in Fn. 1:                        1Christian v. Bar/Peter Mankowski, Internationales Privatrecht, Bd. I, 2. Auflage 2003, § 4 Rn. 99.

2Jan Kropholler, Internationales Privatrecht, 5. Auflage 2004, § 53 VI 2., 535.

Folgezitat z.B. Fn. 5:           5v. Bar/Mankowski (Fn. 1), § 4 Rn. 99.

Zitierbeispiele für Aufsätze und Festschriften:

Erste Zitierung:                    Autor, Titel, Zeitschrift (geläufige Abkürzung) Jahreszahl, erste Seite, Fundseite.

z.B. in Fn. 1 bzw. 2:            1Burkhard Hess, Methoden der Rechtsfindung im europäischen Zivilprozessrecht, IPRax 2006, 348, 356.

                                            2Gerhard Kegel, Zur Entwicklung der Auffassung vom Vertrag im kontinentalen Europa, in: Haimo Schack (Hrsg.), Gedächtnisschrift für Alexander Lüderitz, 2000, 347 ff.

Folgezitat z.B. Fn. 5:           5Hess, IPRax 2006, 348, 356.

Zitierbeispiele für Entscheidungen

EuGH:                                 EuGH, Urteil v. 28.3.2000 – Rs. C-7/98, Krombach ./. Bamberski, Slg. 2000, I-1935, Rn. 25 = IPRax 2000, 406 m. Anm. Piekenbrock, 364.

BGH:                                   BGHZ 108, 353, 357 = IPRax 1991, 338 m. Anm. Kronke/Berger, 316.

House of Lords: Khan v. Miah [2000] 1 W.L.R. 2123 (2123), H.L. (E.).

Cour de cassation:           Cass. 1ère civ., Bull. 2000, I, n° 160, p. 104. 

Bitte nur die IPRax-Parallelfundstellen der Entscheidungen des EuGH und des BGH und ggf. die der amtlichen Sammlungen (Entscheidungen werden seit 1981 in der IPRax veröffentlicht) – soweit vorhanden –zitieren.